ALLGEMEINES STRAFRECHT

Das Allgemeine Strafrecht umfasst den Bereich der kleinen bis mittelschweren Delikte des Strafgesetzbuches. In der Praxis der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich betrifft dies oftmals die Delikte Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung.

Auch bei geringeren Vorwürfen ist dazu zu raten, einen Strafverteidiger zu beauftragen. Die Aburteilung von kleineren Delikte ist bedauerlicherweise ein Massengeschäft. Oftmals sind die Gerichte überlastet und haben ein Interesse an "kurzen Prozessen". Dies führt nicht immer zu positiven Ergebnissen für die Angeklagten. Hierbei steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich zur Seite und schreitet ein, um Ihre Rechte im Strafprozess - auch bei kleineren Vorwürfen - zu wahren.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich bietet Verteidigung vor allen Gerichten und gegen sämtliche Straftaten. Im Allgemeinen Strafrecht zählen hierzu etwa: