STEUERSTRAFRECHT

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich ist häufig auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts tätig.

Es ist dazu zu raten, beim ersten Kontakt mit der Steuerfahndung einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Unüberlegte Einlassungen können massive Nachteile im weiteren Verfahren bedeuten.

Deshalb sollten Sie von Ihrem Schweigerecht gebrauch machen und unverzüglich anwaltlichen Rat einholen. Die Kanzlei Dr. Jan van Lengerich setzt sich sofort für Sie mit den zuständigen Behörden in Verbindung und vertritt Sie ebenfalls vor Gericht.​