STRAFRECHT

Für niemanden ist es angenehm, in einem Gerichtssaal oder einer Polizeiwache erscheinen zu müssen. Die Umgebung kann dort einschüchternd wirken und führt vielfach dazu, dass die Betroffenen ohne Prüfung der Sach- und Rechtslage Angaben machen, die im Strafverfahren für die Betroffenen nachteilig sind. Hierbei ist es unerheblich, ob Ihnen ein schweres Verbrechen oder lediglich ein geringer Verkehrsverstoß vorgeworfen wird.

​Sie sollten sich darauf verlassen können, dass Ihr Rechtsvertreter für die Aufgaben der Strafverteidigung qualifiziert ist. Dr. jur. Jan van Lengerich ist Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger. Er hat seine Doktorarbeit im Bereich des Strafrechts verfasst. Rechtsanwalt Dr. van Lengerich berät und vertritt Sie auf sämtlichen Gebieten des Strafrechts, Wirtschaftsstrafrechts und Steuerstrafrechts gegenüber allen Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Behörden und Gerichten im Bundesgebiet.

Sollten Sie oder ein Angehöriger in Haft genommen worden sein, sollten Sie nicht zögern, die Notrufnummer des Rechtsanwaltes 0170 9691836 zu nutzen. Gleiches gilt für Fälle von Hausdurchsuchungen.