NEBENKLAGE / OPFERRECHTE

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich vertritt bundesweit Opfer von Straftaten. Opfer von Straftaten bedürfen regelmäßig umfangreiche anwaltliche Vertretung.

Einerseits müssen sie die schweren Folgen von Straftaten verkraften. Weiter müssen sie sich mit Behörden und Gerichten auseinandersetzen, um an ihr Recht zu gelangen. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich steht Ihnen hierbei zur Seite. Die Vertretung im Strafverfahren wird ebenso angeboten, wie die Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz für Personen- und Sachschäden.

Im Rahmen des Strafverfahrens wird etwa bereits der Strafantrag von der Rechtsanwaltskanzlei in Abstimmung mit den Mandanten vorbereitet und gestellt. Zugleich wird in Fällen, in denen Nebenklage zulässig ist, bereits mit Stellung des Strafantrages die Zulassung der Nebenklage beantragt. Um unseren Mandanten den bestmöglichen Schutz vor weiteren Übergriffen und Bedrohungen zu gewähren ist hierbei auch stets eine einstweilige Verfügung im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes zu erwägen. Auch diese Anträge wird die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich bei Vorliegen der Voraussetzungen für Sie stellen.