BRANDSTIFTUNG

Wer vorsätzlich oder fahrlässig bestimmte Sachen in Brand setzt, kann wegen Brandstiftung nach den §§ 306 ff. StGB bestraft werden.

Da diese Vorschriften teils erhebliche Strafen vorsehen, sollten Sie bei dem Vorwurf der Brandstiftung unverzüglich einen Anwalt einschalten. Dr. Jan van Lengerich steht Ihnen hierbei als Strafverteidiger zur Seite.