NACHSTELLUNG / STALKING

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Die erst im Jahr 2007 eingefügte Vorschrift -umgangssprachlich auch Stalking genannt- des § 238 StGB soll den individuellen Lebensbereich schützen. Wer im Sinne des Gesetzes „beharrlich“ die räumliche Nähe eines Menschen aufsucht, diesen ständig anruft, SMS schreibt, Waren für diesen bestellt, Dritte veranlasst mit diesen Kontakt aufzunehmen, bedroht oder andere vergleichbare Handlungen vornimmt, kann bestraft werden. Ganz entscheidend für die Vorschrift ist, dass die betroffene Person nicht mehr so leben kann wie zuvor. Wenn Ihnen dieser Vorwurf von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gemacht wird, nehmen Sie gerne zur Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich Kontakt auf.

Wir beraten Sie insoweit unbefangen.