BERUFUNG

Gegen Urteile des Amtsgerichts ist in Strafverfahren die Berufung zulässig. Wenn Sie mit dem Strafmaß oder sonstigem Inhalt des erstinstanzlichen Urteils nicht einverstanden sind, besteht binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils die Möglichkeit des Rechtsmittels der Berufung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich führt regelmäßig Berufungsverfahren vor Landgerichten im gesamten Bundesgebiet. Ziel ist hierbei teilweise der Freispruch. Oftmals werden jedoch auch im Hinblick auf eine Verringerung der Strafe oder mit dem Ziel der Strafaussetzung zur Bewährung Berufungsverfahren von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich geführt.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf, um mit dem Rechtsanwalt Ihre persönlichen Vorstellungen und realistische Chancen einer etwaigen Berufungsverhandlung zu besprechen. Im Hinblick auf die kurze Frist zur Einlegung der Berufung sollen sie insoweit keine Zeit verlieren.