HAFT

Zu unterscheiden sind Strafhaft und Untersuchungshaft. Einer Strafhaft liegt eine bereits erfolgte Verurteilung zugrunde.

Sollte Untersuchungshaft verhängt worden sein, so steht eine Hauptverhandlung erst bevor. Von der Polizei verhaftete Personen kommen in regelmäßig zunächst in den Polizeigewahrsam.

Bis zum Ablauf des nächsten Tages prüft die Staatsanwaltschaft sodann, ob sie Haftbefehl beantragt. Wird Haftbefehl beantragt, so wird der Inhaftierte dem Haftrichter vorgeführt.

Die Zeit nach der Verhaftung durch die Polizei ist entscheidend. Sie sollten sofort einen Strafverteidiger benachrichtigen.

Dr. Jan van Lengerich sucht den Verhafteten unverzüglich in der Haft auf und wird bei der Vorführung vor dem Haftrichter dabei sein. Regelmäßig bestehen gute Verteidigungschancen für die Aufhebung oder Außervollzugsetzung eines Haftbefehls. Jeder Verhaftete hat zudem Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Nehmen Sie bei Verhaftung unverzüglich Kontakt auf.





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