GESCHWINDIGKEITSÜBERTRETUNG

Geschwindigkeitsübertretungen können in Bußgeldverfahren mit Geldbußen über Punkte bis zu Fahrverboten geahndet werden. Die von den Behörden in ihrem konkreten Fall angewandten Messverfahren werden von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich im Rahmen der Akteneinsicht überprüft.

Bisweilen stellen sich bereits hier Messfehler (z.B. Reflexionen, Einstellungsfehler, Winkelfehler etc.) heraus. Zugleich richtet sich die Verteidigung oftmals, etwa bei beanstandungsfreier Messung, gegen die Höhe der Sanktion.

Ein Fahrverbot kann hier teilweise unter Darlegung der persönlichen Verhältnisse abgewendet werden. Bundesweit vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich Mandanten in Bußgeldverfahren gegen Vorwürfe der Geschwindigkeitsübertretung.