ROTLICHTVERSTOß

Ein Rotlichtverstoß kann mit der Verhängung eines Bußgeldes oder Punkten bis hin zu einem Fahrverbot geahndet werden. Im Hinblick auf eine Sanktion wird zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen unterschieden.

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß (Ampel zeigte bis zu 1 Sekunde rot) ist mit etwa 90,00 € und 3 Punkten zu rechnen. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel zeigt länger als 1 Sekunde rot) wird in der Regel mit Bußgeldern über 200,00 €, 4 Punkten und einem Fahrverbot sanktioniert. Bei etwaigen Gefährdungen oder Sachbeschädigungen kann sich die Sanktion noch erhöhen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich ist erfahren in der Verteidigung gegen Rotlichtverstöße. Im Rahmen der Akteneinsicht können wir bereits prüfen, ob Messfehler (z.B. Reflexionen, Einstellungsfehler, Winkelfehler etc.) vorliegen. Zudem kann im Rahmen des Bußgeldverfahrens oftmals jedenfalls das Strafmaß gesenkt werden, so dass etwa der Wegfall des Fahrverbotes erreicht werden kann.

Bei dem Vorwurf eines Rotlichtverstoßes sollten Sie nicht zögern, rasch Kontakt zu unserer Kanzlei aufzunehmen, um Fristen zu wahren und eine optimale Verteidigung zu gewähreisten.





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